ERSTKONTAKT & ERSTGESPRÄCH
Der Erstkontakt Ihrerseits kann via Telefon, Kontaktformular oder E-Mail erfolgen. Nachfolgend können wir dann einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. In diesem ersten Treffen haben wir die Gelegenheit, uns gegenseitig kennenzulernen und herauszufinden, ob eine Zusammenarbeit für uns beide passend wäre. Es ist mir wichtig, dass Sie einen guten Einblick in meine Arbeitsweise und die Rahmenbedingungen bekommen und dass ich gleichzeitig Ihre Bedürfnisse und Anliegen besser verstehe.
Falls Sie mich nicht direkt erreichen können, zögern Sie bitte nicht, mir eine Nachricht zu hinterlassen. Ich werde mich umgehend bei Ihnen melden, um einen passenden Termin für ein persönliches Kennenlernen zu vereinbaren. Wenn Sie sich für eine Online-Video- oder Telefon-Therapie entscheiden, können wir das Kennenlerngespräch gerne über das von Ihnen bevorzugte Medium führen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Walk & Talk-Therapie, bei der wir während eines Spaziergangs ins Gespräch kommen können.
VERSCHWIEGENHEIT & DOKUMENTATION
Ich biete Ihnen einen geschützten Rahmen, in dem Sie sich voll und ganz Ihren Themen widmen können. Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Gemäß §15 (BGBl. Nr. 361/1990) des Psychotherapiegesetzes darf nichts die Psychotherapie und Ihre Person betreffend ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden. Dementsprechend behandle ich sämtliche Inhalte unserer Gespräche streng vertraulich, auch gegenüber Behörden oder Angehörigen. Diese Verschwiegenheit gilt auch Kindern und Jugendlichen gegenüber und dauert über das Therapieende hinaus. Eine Ausnahme gilt jedoch bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, in der die Verschwiegenheit entfallen kann, um unmittelbar drohenden Schaden für Sie oder andere zu verhindern. In meiner Lehrsupervision wird selbstverständlich anonymisiert gearbeitet. Gemäß §16a des Psychotherapiegesetzes (BGBl. Nr. 361/1990) bin ich als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision dazu verpflichtet, Aufzeichnungen über meine psychotherapeutische Tätigkeit zu führen. Diese Aufzeichnungen sind vertraulich und werden im Rahmen der Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten nicht offengelegt.
HONORAR
Das Erstgespräch sowie eine Therapiesitzung von 50 Minuten wird mit einem Betrag von 70€ berechnet. Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung oder Teilrückerstattung der Kosten durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nicht möglich ist. In meiner Praxis stehen einige Therapieplätze zu sozialverträglichen Preisen für Menschen in finanziellen Notlagen zur Verfügung, die je nach Verfügbarkeit vergeben werden.
DAUER & FREQUENZ
Die Dauer einer Psychotherapie hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich Ihrer individuellen Anliegen, Ihrer aktuellen Verfassung und Ihren persönlichen Wünschen. Die Sitzungen werden individuell nach Vereinbarung festgelegt, üblicherweise treffen wir uns einmal wöchentlich.
ABSAGEREGELUNG
Falls Sie eine vereinbarte Therapiestunde nicht wahrnehmen, bitte ich Sie, mich mindestens 48 Stunden im Voraus zu informieren. So haben wir die Möglichkeit, den Termin neu zu planen und unnötige Kosten zu vermeiden, da die Sitzung ansonsten zu bezahlen ist. Sie können mich persönlich kontaktieren, eine E-Mail an petra.shelby@praxis-shelby.at senden oder eine Nachricht auf meiner Mailbox unter +43 660 11 26 394 hinterlassen. Bei unvorhergesehenen, kurzfristigen Absagen aufgrund von Krankheit stehe ich Ihnen ebenfalls zur Seite. In diesem Fall können wir die Sitzung kostenfrei verschieben, wenn Sie eine ärztliche Bestätigung vorlegen.
THERAPIEENDE
In unserer Zusammenarbeit haben Sie die Möglichkeit, die Dauer, den Fortgang und den Abschluss Ihrer Psychotherapie aktiv mitzugestalten, indem wir gemeinsam Ihre Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen.
PSYCHOTHERAPIE MIT JUGENDLICHEN
Ab dem 14. Lebensjahr haben junge Menschen das Recht, eigenständig eine Psychotherapie zu beginnen, selbst wenn ihre Eltern dem nicht zustimmen. Dennoch kann es in der Adoleszenz sinnvoll sein, die Eltern in den Therapieprozess einzubeziehen, um ein besseres Verständnis für die Anliegen und Bedürfnisse ihrer Kinder zu entwickeln. Die Jugendlichen stehen selbst im Zentrum der therapeutischen Arbeit – sie entscheiden, welche Informationen sie mit ihren Eltern teilen und welche Ziele sie in der Therapie verfolgen wollen. Die eigene Motivation zur Psychotherapie spielt eine entscheidende Rolle für den Erfolg der Behandlung. Daher ist es wichtig, dass Jugendliche, sofern möglich, eigenständig den Kontakt zu mir aufnehmen, wenn sie eine Therapie beginnen möchten.
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